Donnerstag, 06 Juli 2017 10:26

Urlaub während der Ausbildung

Urlaub während der Ausbildung

Natürlich hat jeder Azubi Anspruch auf Urlaub. Die Mindestzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht bestimmt, wobei es einen Unterschied macht, ob der Auszubildende minderjährig oder volljährig ist. 

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche, die unter 16 Jahre alt sind, mindestens 30 Werktage Urlaub pro Jahr bekommen, unter 17-jährige mindestens 27 Werktage und unter 18-jährigen stehen mindestens 25 Werktage zu. Volljährige Azubis haben einen Mindestanspruch von 24 Werktagen pro Jahr, wobei es in einigen Betrieben einen Tarifvertrag gibt, so dass dort auch ein höherer Anspruch durchaus möglich ist.
Es zählt zu deinen Verpflichtungen, Urlaub zu nehmen, du kannst diesen also nicht sammeln und für das nächste Jahr aufsparen. Wichtig ist auch, dass du trotz Urlaub zur Schule gehen musst - wenn nicht gerade Ferien sind. Außerdem musst du mindestens 2 Wochen Urlaub am Stück bekommen. 

Es gibt einen Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen. Ist im Ausbildungsvertrag vermerkt, dass deine Urlaubstage als Werktage gezählt werden, dann musst du diese durch 6 teilen, so bekommst du deine Urlaubswochen heraus (30 Urlaubstage : 6 = 5 Urlaubswochen). Sind deine Urlaubstage als Arbeitstage gekennzeichnet, dann teilst du diese durch 5 (30 Urlaubstage : 5 = 6 Urlaubswochen). 

Den Urlaub reichst du einfach per Urlaubsantrag bei deinem Chef oder Ausbilder ein. Achte darauf, dass es frühzeitig ist und nicht erst zwei Wochen vor deinem geplanten Urlaub, schließlich muss man mit deiner Fehlzeit im Betrieb planen. 

Du hast erst 6 Monate nach Ausbildungsbeginn Anspruch auf deine vollen Urlaubstage. Währenddessen erhöht sich dein Urlaubsanspruch immer um 1/12 deines Jahresurlaub von Monat zu Monat. Manche Unternehmen machen allerdings auch Ausnahmen, wenn es zum Beispiel Betriebsurlaub gibt. Hier bist du verpflichtet, deine Urlaubstage zu verwenden. 

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Publiziert in News

Ansprechpartner

Lara Willberg

Tel. 0231 5417-275
l.willberg@dortmund.ihk.de

 

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