Mittwoch, 21 Juni 2017 09:41

Arbeitszeiten während der Ausbildung

Arbeitszeiten während der Ausbildung

Die Arbeitszeit und die Pausen während der Ausbildung sind gesetzlich vorgeschrieben. Für minderjährige Azubis greift hier das Jugendschutzgesetz, bei Volljährigen das Arbeitszeitgesetz.

Azubis dürfen nicht länger als 8 Stunden pro Tag arbeiten und die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 48 Stunden pro Woche begrenzt. Minderjährige dürfen sogar nur 40 Stunden pro Woche arbeiten und insgesamt auch nur 5 Tage. Die Uhrzeiten werden vom Betrieb vorgegeben, allerdings dürfen Jugendliche unter 18 Jahre nicht zwischen 20.00 und 6.00 Uhr arbeiten. Ausnahmen gibt es in Bereichen, wo frühere oder auch spätere Arbeitszeiten üblich sind. Eine 30 minütige Pause wird nach 6 Stunden Arbeitszeit fällig, nach 9 Stunden sogar 45 Minuten. In der Pause können die Azubis die Zeit frei nutzen.

Die Zeit in der Berufsschule wird auf die reguläre Arbeitszeit angerechnet, diese muss demnach im Betrieb nicht nachgeholt werden. Minderjährige Azubis dürfen nicht an Feiertagen oder am Wochenende arbeiten, es sei denn sie bekommen an einem anderen Tag in der selben oder spätestens darauffolgenden Woche frei. Für Volljährige ist der Samstag ein regulärer Arbeitstag, allerdings dürfen auch sie nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Auch hier gilt eine Ausnahme: Der Azubi muss innerhalb von 8 Wochen einen anderen Tag dafür frei bekommen.

Überstunden dürfen in der Regel nicht anfallen, sollte dies jedoch einmal vorkommen, müssen diese ausbezahlt oder in Freizeit umgewandelt werden.

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Publiziert in News

Ansprechpartner

Lara Willberg

Tel. 0231 5417-275
l.willberg@dortmund.ihk.de

 

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